Die Vertreterversammlung ist das repräsentative Mitbestimmungsorgan der Genossenschaftsmitglieder. Sie bestellt den Aufsichtsrat, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt den Jahresabschluss, beschließt Satzungsänderungen und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses.
Die ordentliche Vertreterversammlung findet einmal im Jahr statt. Jeder Vertreter hat ein Rede-, Anhörungs- und Stimmrecht.
Alle Mitglieder der Genossenschaft haben das Recht, Vertreter und Ersatzvertreter zu wählen und sind mit wenigen Einschränkungen durch Gesetz und Satzung wählbar. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Die letzte Wahl zur Vertreterversammlung hat am 28.03.2010 in der Geschäftsstelle der Genossenschaft stattgefunden. Trotz eines gesonderten Aufrufs an alle Mitglieder, an der Wahl teilzunehmen, ist die Wahlbeteiligung gegenüber 2005 mit knapp sechs Prozent nahezu konstant gering geblieben.
Die Einzelheiten zur Vertreterwahl regeln Satzung und Wahlordnung.
