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Die Pflegestufe
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Die Pflegestufe

Grundsätzlich ist zum Bezug der Pflegewohnung der Nachweis über die Pflegestufe zwei zu erbringen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob auch Sie eine Pflegestufe zugesprochen bekommen, dann sprechen Sie uns einfach an, wir werden Ihnen gerne beratend zur Seite stehen.

Hinweise zur Pflegestufe:

  • Wenn Sie über ein halbes Jahr lang körperlich so eingeschränkt sind, dass Sie mindestens zweimal pro Tag Hilfe bei der Körperpflege benötigen, können Sie bei Ihrer Pflegekasse eine Pflegestufe beantragen.
  • Wenn Sie einen Bedarf in der Pflege von 90 Minuten bis höchstens 2 Stunden täglich haben, dann wird Ihnen die Pflegestufe 1 bewilligt. Sie können dann pflegerische Leistungen in Höhe von 384 € monatlich erhalten, bzw. 205 € Pflegegeld.
  • Wenn Sie zwei bis vier Stunden täglich Hilfe bei der Körperpflege benötigen, dann erhalten Sie die Pflegestufe 2 und können pflegerische Leistungen in Höhe von 921 € erhalten oder 410 € Pflegegeld.
  • Wenn Sie rund um die Uhr versorgt werden müssen, erhalten Sie die Pflegestufe 3 und können pflegerische Leistungen in Höhe von 1432 € erhalten oder 665 € Pflegegeld.  Der Pflegedienst rechnet generell direkt mit der Pflegekasse ab. Wie viele und welche Hilfen Sie bekommen, sprechen Sie direkt mit ihrem Pflegedienst ab. Der Antrag bei der Pflegekasse ist einkommensunabhängig, bis zur Bewilligung können allerdings einige Wochen vergehen.

 

 

 

 

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