Zum Bezug der Gruppenwohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines notwendig.
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über eine Bescheinigung „Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau” (Wohnberechtigungsschein – WBS) verfügt. Dabei darf die in der Bescheinigung angegebene Wohnungsgröße nicht wesentlich überschritten werden.
Die Einkommensgrenzen sind über die Download-Möglichkeiten abrufbar. Der WBS wird jeweils für die Dauer eines Jahres erteilt.
Gerne beantworten wir Ihnen ihre Fragen zum Thema Wohnberechtigungsschein unter der Tel.-Nr. 95 56 00 12.
Internetangebot -> http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/wohnen/wohnberechtigungsschein-wbs/
Den Wohnberechtigungsschein können Sie beantragen bei:
Stadt Köln
Amt für Wohnungswesen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Öffnungszeiten:
Die zuständige Stelle ist montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet.
So erreichen Sie den Ottmar-Pohl-Platz mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bahn-Linie Haltestelle Kalk Post, Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159 Haltestelle Trimbornstraße
S-Bahn Linie: S12