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An- und Ummeldung
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An- und Ummeldung

Bei einem Umzug sind Sie dazu verpflichtet sich innerhalb einer Woche bei einer Ihnen nahegelegenen Meldestelle anzumelden.

Die unterschiedlichen Meldestellen finden Sie hier:

Internetangebot -> http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/anmelden-ummelden/meldehallen-und-kundenzentrum/


Bestätigung des Vermieters oder der Vermieterin und Abmeldebestätigung sind seit dem 01. Juni 2004 nicht mehr notwendig. Es reichen lediglich der Name und die Anschrift des Wohnungsgebers.

Mehr Informationen zum Thema An- und Ummeldung finden Sie hier:

Internetangebot -> http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/anmelden-ummelden/