Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über eine Bescheinigung „Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau” (Wohnberechtigungsschein – WBS) verfügt. Dabei darf die in der Bescheinigung angegebene Wohnungsgröße nicht wesentlich überschritten werden. Den einkommensabhängigen WBS kann jede Person für sich und seine Familie, seinen Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft beantragen. Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass die Personen sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten (mindestens einjährige Aufenthaltserlaubnis für Ausländer), rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu begründen und deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) nicht übersteigen. Die Einkommensgrenzen sind über die Download-Möglichkeiten abrufbar. Der WBS wird jeweils für die Dauer eines Jahres erteilt.
Internetangebot -> http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/wohnen/wohnberechtigungsschein-wbs/
Den Wohnberechtigungsschein können Sie beantragen bei:
Stadt Köln
Amt für Wohnungswesen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Öffnungszeiten:
Die zuständige Stelle ist montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet.
So erreichen Sie den Ottmar-Pohl-Platz mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bahn-Linie Haltestelle Kalk Post, Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159 Haltestelle Trimbornstraße
S-Bahn Linie: S12
