Auf Wohngeld als Wohnungsbauförderung des Einzelnen besteht ein Rechtsanspruch. Ob und in welcher Höhe dieses gewährt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Zuständig für die Bearbeitung der Wohngeldanträge sind die Wohngeldstellen in den Bezirksrathäusern.
Nachfragen können sich lohnen.
Internetangebot -> http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/wohnen/wohngeld/
