Häufig gestellte Fragen
Werden Kaminöfen genehmigt?

Nein, wir genehmigen keinen Einbau eines Einzelofens mit Feststoffbrennstoff (Holz, Kohle u. Ä.). Wir arbeiten seit Jahren daran, diese aus unseren Häusern zu entfernen. Ein Kaminofen stellt für uns keine für alle Mitglieder des Hauses funktionierende und nachhaltige Beheizungsart dar, da sich die Doppelbelegung des Kaminzuges nachteilig auf zukünftige Modernisierungsmaßnahmen auswirkt.


Werden private Balkonkraftwerke genehmigt?

Aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Haftung für die Gebäude der Genossenschaft sind einige Dinge zu beachten und Nachweise für die Montage eines Balkonkraftwerks erforderlich. Nach Vorliegen sämtlicher Nachweise werden wir Ihnen die endgültige Genehmigung gerne erteilen. Sprechen Sie uns hierzu persönlich an.


Kann ich eine private Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung auf meinem Dach installieren lassen?

Nein, aus Gründen der Gleichbehandlung ist es nicht möglich, dass ein einzelnes Mitglied privat eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installieren lassen kann. Die gesamte Dachfläche würde langfristig nur zum Vorteil eines einzelnen Mitglieds genutzt werden können.


Bekommt unser Dach eine Photovoltaik-Anlage durch die Genossenschaft?

Wir begrüßen das Interesse der Mitglieder und sind grundsätzlich daran interessiert, die Umsetzbarkeit und Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Genossenschaft zu prüfen. Momentan erarbeiten wir eine Bestandsliste, in der wichtige Faktoren für die Installation einer Photovoltaik-Anlage wie der Zustand, die Ausrichtung und Form des Daches erfasst werden. Nach Abschluss der Bestandsanalyse werden wir Prioritäten festlegen, welche Häuser für die Stromerzeugung über eine Photovoltaik-Anlage ausgewählt werden.


Werden Bestandteile meines Hauses (z. B. Kellerdecke, Speicherdecke, Fassade) zukünftig gedämmt?

Im Zuge der Bestandsanalyse prüfen wir den Energieverbrauch unserer Häuser. Dabei wird ein Ranking festgelegt, welche Dämmmaßnahmen bei einer zukünftigen Sanierung priorisiert werden. Wärmedämmung ist immer in Kombination mit einer nachhaltigen Anlagentechnik zu betrachten.


Was kann ich tun, wenn ich nicht genug Geld für die Gas- und Stromrechnung habe?

Sofern Sie einen privaten Vertrag für die Versorgung mit Gas bei einem Energieversorger abgeschlossen haben, setzen Sie sich direkt mit den jeweiligen Ansprechpartner*innen der Firmen in Verbindung. Sollten Sie die Miet- und Betriebskostenzahlungen an uns nicht mehr in vollem Umfang zahlen können, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit uns auf. Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie Hier.