Heizungsarten – Unterschiede

Zentralheizung?
Wann wird meine Vorauszahlung angepasst?

Mieter*innen, deren Gebäude über eine Zentralheizung versorgt und deren Heizkosten über die Genossenschaft abgerechnet werden, erhalten eine Anpassung der Vorauszahlung und Informationen mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2021.

Wie bereits in den Vorjahren sichern wir zurzeit gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen und der RheinEnergie die Gasversorgung und Preise für das Jahr 2023. Sobald wir genauere Informationen über die Gaspreise erhalten haben, werden wir Sie informieren und die Heizkostenvorauszahlung voraussichtlich zum 01.01.2023 erneut entsprechend anpassen. Da von dramatischen Preissteigerungen auszugehen ist, empfehlen wir dringend, schon jetzt freiwillig die Heizkostenvorauszahlungen im eigenen Interesse deutlich zu erhöhen. Nur so lassen sich enorm hohe Nachzahlungen vermeiden.

Einige unserer Häuser werden durch Holzpellet-Anlagen oder Wärmepumpen beheizt. Dort sind wir zwar unabhängig von den Gaspreisentwicklungen, allerdings ist ebenfalls mit einem Preisanstieg für Strom zu rechnen. Dieser wird für die Beheizung mit Wärmepumpen benötigt. Der Preis für Holzpellets erhöht sich ebenfalls deutlich, allerdings nicht so dramatisch wie der Preis für Gas.

Mit Inbetriebnahme zur Heizperiode werden wir außerdem alle Zentralheizungen auf die energiesparendste Einstellung optimieren.

Ich habe eine Gasetagenheizung in meiner Wohnung – was erwartet mich?

Wenn Ihre Wohnung mit einer Gasetagenheizung beheizt wird, haben Sie einen privaten Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen und die Kosten für Gas werden nicht über uns, sondern direkt mit dem jeweiligen Versorger abgerechnet.

Beispielweise hat die RheinEnergie eine Erhöhung ihrer Gaspreise zum 01.10.2022 bereits angekündigt. In Abhängigkeit zur Entwicklung der Gesamtsituation und des Gaspreises ist jedoch auch hier mit einer weiteren deutlichen Erhöhung zu rechnen. Diesbezüglich wird der Energieversorger Sie direkt informieren.

Auch hier empfehlen wir dringend, schon jetzt freiwillig die monatlichen Abschläge im eigenen Interesse deutlich zu erhöhen. Nur so lassen sich enorm hohe Nachzahlungen vermeiden.

Die Art der Beheizung finden Sie im Übergabeprotokoll Ihres Dauernutzungsvertrages; im Zweifel rufen Sie uns gerne an.