Die Vertreterversammlung ist das repräsentative Mitbestimmungsorgan der Genossenschaftsmitglieder. Sie bestellt den Aufsichtsrat, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt den Jahresabschluss, beschließt Satzungsänderungen und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses.
Die ordentliche Vertreterversammlung findet einmal im Jahr statt. Jede*r Vertreter*in hat ein Rede-, Anhörungs- und Stimmrecht.
Alle Mitglieder der Genossenschaft haben das Recht, Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen zu wählen und sind mit wenigen Einschränkungen durch Gesetz und Satzung wählbar. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Die nächste ordentliche Vertreterversammlung findet am 23.06.2025 statt.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
- Begrüßung durch den Vorsitzenden
- Bericht des Vorstandes (Lagebericht und Jahresabschluss zum 31.12.2024)
- Berichte des Aufsichtsrates
- Bericht des Hauptausschusses
- Bericht über die gesetzliche Prüfung, die den Jahresabschluss zum 31.12.2023 einbezogen hat
- Beschlussfassung über
- den Lagebericht
- die Berichte des Aufsichtsrates
- den Bericht des Hauptausschusses
- den Bericht über die gesetzliche Prüfung, die den Jahresabschluss zum 31.12.2023 einbezogen hat
- den Jahresabschluss zum 31.12.2024 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
- Verwendung der Bilanzgewinns
(Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 4.495.852,73 € in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen.)
- Entlastung des Vorstandes
- Entlastung des Aufsichtsrates
- Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
(Turnusgemäß scheiden Joachim Hochdörfer, Bernd Johnen, Michael Kwiatkowski aus. Nach § 24 Absatz 4 der Satzung stellen diese sich zur Wiederwahl.) - Vertreterwahl 2025
- Satzungsänderung
- Verschiedenes