VertreterversammlungVertreterversammlungVertreterversammlung
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Die Vertreterversammlung ist das repräsentative Mitbestimmungsorgan der Genossenschaftsmitglieder. Sie bestellt den Aufsichtsrat, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt den Jahresabschluss, beschließt Satzungsänderungen und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses.

Die ordentliche Vertreterversammlung findet einmal im Jahr statt. Jeder Vertreter hat ein Rede-, Anhörungs- und Stimmrecht.

Alle Mitglieder der Genossenschaft haben das Recht, Vertreter und Ersatzvertreter zu wählen und sind mit wenigen Einschränkungen durch Gesetz und Satzung wählbar. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.